Allgemeine Geschäftsbedingungen ITO Top Sale

 

Der ITO Sonderkauf ist ausschließlich für gewerbliche Kunden bestimmt. Insbesondere private Endkunden sind von dem Sonderverkauf ausgeschlossen.

Vorliegende Artikel werden im Rahmen des Sonderverkaufs zu deutlich unter dem Marktpreis liegenden Konditionen zum Kauf angeboten. Die Artikel entstammen aus Insolvenzen, Inzahlungnahmen, Auktionen, Sonder- oder Liquidationsverkäufen.

Die Beschreibungen und Angaben zu den jeweiligen Artikeln sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, aber die Beschreibungen sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Artikels.  Zur Bewertung der Beschaffenheit ermöglicht ITO es jedem Käufer, den Artikel vor Abgabe eines Angebots zu besichtigen und zu prüfen.

Die Artikel stehen im vorhandenen Zustand zum Verkauf. Die Artikel wurden seitens ITO weder geprüft noch kann eine Funktionstüchtigkeit seitens ITO gewährleistet werden. Der Käufer erhält die Möglichkeit, den Artikel vor dem Kauf am angegebenen Standort zu besichtigen und umfassend zu prüfen. ITO macht hierfür feste Besichtigungszeiten öffentlich bekannt. Angaben über Baujahre und Betriebsstunden sind vom Käufer über den Hersteller zu überprüfen und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.

Mit der Registrierung in dem System bestätigt der Käufer, die vorliegenden Bedingungen gelesen zu haben und erklärt seine Zustimmung.

Kosten

Sämtliche genannten Preise sind Nettopreise und somit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit i.H.v. 19%, zu verstehen.

Die im Angebot genannten Verladekosten verstehen sich zuzüglich zum Kaufpreis und sind verpflichtend.

Sollte der Verkauf und die Verbringung an einen Kunden im übrigen EG-Gemeinschaftsgebiet erfolgen, ist die Mehrwertsteuer als Kaution zu zahlen. Bei Rückerhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise (Gelangennachweis), erhält der Käufer bei entsprechend qualifizierter Umsatzsteuerregistrierung in seinem Land, die durch ITO geprüft wird, die Kaution erstattet.

Sofern zusätzliche Kosten anfallen, sind diese vor dem Kauf anhand der ITO Sonderkauf Preisliste ausgewiesen.

Zahlung, Abholung

Der Käufer verpflichtet sich, den Artikel innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem Kauf vollständig zu bezahlen. Ab dem vierten Werktag befindet sich der Verkäufer in Verzug. In diesem Fall behält sich ITO vor, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung gegenüber dem in Verzug geratenen Käufer, den Artikel Dritten anzubieten und zu verkaufen. Sofern der Erlös bei diesem erneuten Verkauf unter jenem mit dem in Verzug geratenen Käufer liegt, geht der Differenzbetrag zu Lasten dieses Käufers.

Der Käufer verpflichtet sich, die Abholung innerhalb von 10 Werktagen nach dem Kauf durchzuführen. Ab dem elften (11.) Werktag fällt eine Standgebühr von 25.- € (FÜNFUNDZWANZIG) pro Kalendertag und Artikel an. Standgebühren sind vom Käufer vor Abholung auszugleichen.

Dienstleistungen von ITO wie Demontage oder Reinigung sind zu 68.- € / Stunde zzgl. MwSt. verfügbar, soweit dies betrieblich oder personell möglich ist. Ein Anspruch hierauf besteht seitens des Käufers gegenüber ITO nicht.

Gegebenenfalls für den Transport notwendige Materialien sind vom Käufer zu stellen.

Für Schäden bei der Verladung schließt ITO jegliche Haftung aus bis auf solche Handlungen, die entweder grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgen.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Geschäftssitz des Verkäufers, da als Käufer nur Unternehmer zulässig sind.

Erfüllungsort ist 64686 Lautertal.

 

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